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Sardanas US-Klage: Zuständigkeit geklärt

Flughafen Wien setzte sich nicht durch

Wien – Schrittchenweise geht es in jenem US-Gerichtsverfahren weiter, das der frühere Shopbetreiber am Flughafen Wien, Rakesh Sardana, im September 2015 mit seiner Klage gegen die Flughafen Wien AG angestoßen hat. Bisher waren Kläger und Beklagte uneins, welches Gericht zuständig ist – diese Frage wurde vorige Woche geklärt. Sardanas Schadenersatzklage auf umgerechnet rund 150 Millionen Euro wird vom staatlichen Supreme Court of the State of New York (Queens County) behandelt werden. Das ist jenes Gericht, bei dem der Geschäftsmann mit indischen Wurzeln die Klage eingebracht hatte. Entschieden hat das am 30. März Richterin Roslynn R. Mauskopf vom United States District Court Eastern District of New York (ein Bundesbezirksgericht). Dort war die Causa auf Betreiben des Flughafens gelandet, das Bundesgericht hat sie nun aber zurückverwiesen. Damit ist einmal die Zuständigkeitsfrage geklärt, in der Sache selbst wurde noch nicht verhandelt. Als Nächstes werde das Gericht klären, ob ein amerikanischer Gerichtsstand vorliegt, so Flughafen-Sprecher Peter Kleemann auf Anfrage des STANDARD. Sardana und vier Gesellschaften gingen 2012 mit Schulden von rund 60 Millionen Euro pleite. Der Flughafen hatte zuvor die Verträge mit Sardana wegen offener Mieten gekündigt und Insolvenz beantragt. Sardana wirft der Flughafengesellschaft vor, sie habe ihn ethisch diskriminiert und ihn absichtlich wirtschaftlich ruiniert. Die Flughafen Wien AG hält die Klage laut ihrem Sprecher für „rechtlich und sachlich völlig absurd, sie entbehrt jeder Grundlage“. Rückstellungen seien daher weiterhin nicht nötig. Die börsennotierte Gesellschaft gehört zu je 20 Prozent der Stadt Wien und dem Land Niederösterreich. 39,8 Prozent hält indirekt der australische Pensionsfonds IFM. (gra)


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